Der THT ist ein Selbsthilfeverein. Der Zweck des THT liegt darin, seine Mitglieder zu unterstützen. Mitglieder sind ausschließlich Taxi- und Mietwagenunternehmer. Die Unterstützung der Mitglieder erfolgt unter anderem durch Zahlung der Schäden an den Kraftfahrzeugen bei Beschädigung oder Diebstahl. Gewinnerzielung ist kein Zweck des THT!
Stellen Sie sich vor, Ihr Fahrgast möchte zu seinem Hotel gebracht werden. Dort angekommen, sperren Sie Ihr Fahrzeug ab. Sie helfen Ihrem Kunden mit seinen Koffern und warten in der Hotelhalle auf Ihre Bezahlung. Als Sie kurz darauf wieder zurückkommen ist Ihr Kfz weg ...
Was Sie nach einem Diebstahl brauchen?
Die Lösung dieses Beispiels: Bei dem Auto handelt es sich um einen 1 Jahr alten MB E 200 CDI im Wert von zirka EUR 25.000,-. Abzüglich eines Selbstbehaltes ab EUR 400,- zahlen wir unserem Mitglied diesen Betrag aufs Konto oder an die Vinkulierungsbank.
Sie parken zum Beispiel Ihr Kfz für die Nacht vor dem Haus auf der Straße. Als Sie am nächsten Morgen wiederkommen ist die Windschutzscheibe kaputt ...
Was Sie nach einem Einbruch brauchen?
Die Lösung dieses Beispiels: Die Windschutzscheibe des MB 200 CDI kostet netto rund EUR 1.200,-. Abzüglich eines Selbstbehalts ab EUR 200,- helfen wir unserem Mitglied und erstatten ihm bzw. der Werkstätte umgehend EUR 1.000,-
Sie fahren beispielsweise mit Ihrem Kunden, als das Fahrzeug vor Ihnen völlig abrupt abbremst. Zu abrupt, denn Sie können nicht mehr anhalten und fahren auf ...
Was Sie nach einem Unfall brauchen?
Die Lösung dieses Beispiels: Der Schaden am Mazda 6 beträgt EUR 6.000,-. Wir unterstützen unser Mitglied abzüglich eines Selbstbehalts ab EUR 200,-, mit einem Betrag von EUR 5.800,-