Eine Unterstützung ist in folgenden Schadenfällen rasch und unbürokratisch möglich

  • Unfall mit einem Gegner. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
  • Beschädigung durch folgende Naturgewalten: Hagel, Hochwasser, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Überschwemmung und Sturm.
  • Wenn ein Windschutzscheibenaustausch erforderlich ist, unabhängig davon, wodurch diese beschädigt wurde.
  • Unfall ohne Gegner, insbesondere ein Parkschaden, wenn sich die Kollision mit einem dem Mitglied unbekannten Fahrzeug (-lenker bzw. -halter) ereignete.
  • Schäden, welche durch strafbare Handlungen hervorgerufen werden wie z.B. Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen.
  • Schäden durch Berührung des in Bewegung befindlichen Kraftfahrzeug mit Haar-, Federwild oder Haustieren auf öffentlichen Straßen.
  • Beschädigung durch Dachlawinen oder durch von Gebäude fallendes Eis, durch Brand oder Explosionen.
  • Schäden, welche durch Vandalismus (das sind mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen) verursacht wurden.

Keine Unterstützung ist möglich bei Schäden, die durch Veruntreuung oder Untreue verursacht wurden.

Wichtige Details (wie z.B. genauere Definitionen und einzuhaltenden Regeln) sind in der Unterstützungsliste und den Rahmenbedingungen enthalten. Diese bitte immer beachten. THT ­­­Vereinsstatuten THT ­­­Rahmenbedingungen Unterstützungsliste für THT Mitglieder

 

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Unterstützungsliste

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